B. Allgemeine Regeln

1. Wettkampfform

Der Swiss Olympic Gigathlon 2013 besteht aus sechs unterschiedlich
langen Tagesetappen vom Montag, 8. Juli 2013, bis und mit Samstag,
13. Juli 2013 (OneWeek).
In den Kategorien Single, Couple und Team of Five gibt es die Möglichkeit,
den Swiss Olympic Gigathlon als 2 Days Gigathlon zu absolvieren. Im
Angebot stehen die Etappen 1 und 2 (8. - 9. Juli 2013) oder die Etappen
5 und 6 (12. - 13. Juli 2013).

2. Kategorien

Single Woman und Single Man: Frau oder Mann, welche/r die gesamte
Strecke alleine bewältigt.
Couple: Zwei Personen, wovon mindestens eine Frau. Jede Person
absolviert pro Tag mindestens zwei Disziplinen. Die vom Veranstalter
vorgegebenen Regeln über die Aufteilung der Disziplinen sowie über
die Pflichtkombinationen sind einzuhalten.
Team of Five: Fünf Personen, die pro Tag je eine Disziplin absolvieren.
Das Team of Five beinhaltet mindestens zwei Frauen.
Team 6to15 (nur OneWeek): Zwischen sechs und 15 Personen. Pro Tag
stehen fünf Personen im Einsatz, welche über die Woche ausgetauscht werden
können. Mindestens zwei Frauen absolvieren pro Tag je eine Disziplin.

3. Verantwortlichkeit

Jeder Teilnehmer hat dieses Reglement und die Verkehrsregeln des
Strassenverkehrsgesetzes einzuhalten sowie die Auflagen des Veranstalters und die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen.
Single und Couple dürfen ab Jahrgang 1995 und älter teilnehmen.
Jugendliche mit Jahrgang 1997 und jünger können nur mit schriftlicher
Zustimmung ihrer Eltern und ausschliesslich in den Kategorien Team
of Five und Team 6to15 starten.

4. Disziplin / Fairplay

Es ist verboten, andere Teilnehmer in irgendeiner Form zu behindern, sei es dadurch, dass man sie stösst, abdrängt, ihnen den Weg versperrt, ihre Ausrüstung sabotiert oder ihnen auf andere Weise einen Nachteil verschafft. Verlässt ein Teilnehmer die Rennstrecke, muss er das Rennen am gleichen Ort wieder aufnehmen. Die Teilnehmer dürfen die Strecke nicht abkürzen, einen Teil der Strecke auslassen oder sich auf andere Weise einen Vorteil verschaffen.

Bei geschlossener Bahnschranke und bei Rotlicht wird die Zeit weder angehalten noch gutgeschrieben. Allfällige Ausnahmen werden im Gigathlon Manual publiziert. Den Anweisungen der Staff ist strikte Folge zu leisten. Das Passieren einer geschlossenen Bahnschranke oder das Überfahren eines Rotlichts hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.

Das Überfahren von Sicherheitslinien in Kurven ist verboten und hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.

5. Vorbezugsrecht / Anmeldung / Startgeld

Via Facebook und durch Gigathlon Partner werden Startplatzgarantien verlost. Diese garantieren, dass ein Startplatz gekauft werden kann sofern diese bis spätestens 5. November 2012, 23:59 h, eingelöst werden. Nach Öffnung des Anmeldeportals verliert die Startplatzgarantie ihre Gültigkeit.

Das Anmeldeportal für den Swiss Olympic Gigathlon 2013 wird zu einem unbekannten Zeitpunkt im Verlauf des 6. Novembers 2012 geöffnet. Es gilt das Prinzip „first come, first served“.

Die Kosten für den Startplatz sind bei der Anmeldung mit Kreditkarte (Mastercard/VISA) Postfinance Card oder Postfinance E-Finance zu bezahlen. Die Gebühren der elektronischen Zahlung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Für die OneWeek-Kategorien Couple, Team of Five und Team 6to15 besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Das Anmeldeportal bleibt so lange geöffnet bis alle Startplätze vergeben sind. Anmeldeschluss ist der 31. März 2013.

Es werden keine Startplatzgebühren zurückerstattet. Für die Kategorien Single, Couple und Team of Five besteht die Möglichkeit, beim Kauf eines Startplatzes eine kostenpflichtige Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Eine allfällige Abmeldung läuft direkt über die Annullationskostenversicherung gemäss «Versicherungsbedingungen für die Annullationskostenversicherung des Swiss Olympic Gigathlon».

Bei Abbruch oder Verkürzung des Gigathlon besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

6. Check-In / Handgelenkbändel

Die Single, Couple (beide), Team of Five (alle fünf) und Team 6to15 (nur Team-Captain) holen zu den im Manual kommunizierten offiziellen Check-In Zeiten ihre Startunterlagen persönlich ab. Erscheinen diese Personen nicht persönlich, wird pro nicht erscheinenden Gigathleten eine Zeitstrafe von 60 Min. auf die Gesamtzeit addiert.
Das Check-In findet am Samstag, 6. Juli 2013, und Sonntag, 7. Juli 2013, in Chur statt. Für alle 2 Days Kategorien (Days 5&6) findet das Check-In am Donnerstag, 11. Juli 2013, in Bern statt.
Beim Check-In hat jedes Teammitglied seinen Ausweis (ID, Reisepass, Führerschein o.ä.) und den versiegelten Handgelenkbändel vorzulegen (Ausnahme: bei Kategorie 6to15 nur der Team-Captain).
Als Akkreditierung gilt für ALLE Gigathleten ein versiegelter Handgelenkbändel.

7. Supporter

Pro Single und Couple sind zwei Supporter im Startgeld inbegriffen. Es kann kein weiterer Supporter akkreditiert werden. Für die Kategorien Team of Five und Team 6to15 werden keine Supporter akkreditiert. Als Akkreditierung gilt für Supporter ein Supporter-Gilet, welches übertragbar ist.

Für die Supporter ist das Reglement ebenfalls verbindlich. Sie haben den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der offiziellen Helfer Folge zu leisten. Reglementverstösse der Supporter werden durch Bestrafung des begleiteten Gigathleten geahndet.

8. Supporter/ Hilfe von Aussenstehenden

Die Teilnehmer dürfen nicht von Tempomachern, Supportern oder aussenstehenden Personen direkt auf der Strecke begleitet werden, sei es in Autos, auf Motorrädern, Velos, zu Fuss oder auf andere Weise.
Es gelten folgende Ausnahmen: Die Single dürfen auf der Laufstrecke der Days 3 und 4 von einem Supporter zu Fuss begleitet werden. Am Samstag, 13. Juli 2013, dürfen ab der im Streckenfolder kommunizierten Stelle der Laufstrecke alle Läufer (Single, Couple, Team of Five und Team 6to15) von ihren Teammitgliedern und Supportern auf dem Bike oder zu Fuss begleitet werden.

Die Entgegennahme von Verpflegung und anderen Gegenständen (Kleider, Schuhe usw.) von Supportern oder aussenstehenden Personen ausserhalb der Wechselzone ist während dem Rennen untersagt (Ausnahme: Single auf den obengenannten Laufstrecken). Bei einer Panne (Velo, Bike, Inline) darf Hilfe von aussen (d.h. von Nicht-Teammitgliedern) angenommen werden.

Das Betreten des Übergaberaumes in der Wechselzone ist nur Gigathleten, welche als nächstes im Einsatz stehen und den Handgelenkbändel vorweisen, oder Supportern mit Supporter-Gilet erlaubt.

9. Supporter-Fahrzeug

Pro Single, Couple, Team of Five und Team 6to15 ist nur ein einziges Fahrzeug zugelassen. Das Fahrzeug ist vorgängig mit Kennzeichen auf der Teamplattform zu registrieren und während der ganzen Veranstaltung mit den zwei abgegebenen Fahrzeug-Vignetten zu kennzeichnen. Die Vignetten sind gemäss Vorschrift gut sichtbar hinten und vorne am Fahrzeug anzubringen und dürfen während dem Gigathlon nicht entfernt werden. Das Fehlen einer Vignette führt zu einer Zeitstrafe. Der Support eines im Rennen stehenden Gigathleten aus einem nichtakkreditierten Zweitfahrzeug (ohne Vignette) ist verboten und wird geahndet.

Das akkreditierte Fahrzeug inkl. allfälliger Anhänger darf die Länge von 8 m nicht überschreiten. Wohnwagen sind nicht zugelassen. Die akkreditierten Gigathleten und Supporter und deren am Gigathlon im Einsatz stehendes Material dürfen nur mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem akkreditierten Supporter-Fahrzeug transportiert werden. Das Supporter-Fahrzeug hat sich an die im Manual vorgeschriebene Route zu halten. Die Wettkampfstrecken, die vom Veranstalter mit Fahrverbot belegten Streckenabschnitte und Sperrzonen dürfen vom Supporter-Fahrzeug nicht befahren werden. Das Parkieren ausserhalb der offiziellen Parkplätze des Gigathlon ist verboten. Missachtung kann zur Disqualifikation des betreuten Athleten führen. Diese Regelung gilt auch für Betreuer in nicht-akkreditierten Supporter-Fahrzeugen. An den im Manual entsprechend ausgewiesenen Wettkampftagen darf das Supporter-Fahrzeug nicht benutzt werden. An diesen Tagen werden die Teilnehmer und Supporter mit dem öffentlichen Verkehr transportiert oder rollen selber mit dem Velo/Bike in die Wechselzonen.

Gigathleten, welche ausserhalb des Gigathlon Camps übernachten, fahren jeweils am Morgen auf dem direkten Weg auf den markierten Parkplatz an den Etappenorten und fädeln dort ins Verkehrssystem ein (siehe auch www.gigathlon.ch). Transporte direkt zum Startgelände sind nicht gestattet.

10. Arzt- und Sanitätsdienst

Die Anweisungen des Rennarztes und des Sanitätsdienstes sind strikt zu befolgen. Diese Personen sind befugt, Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen zu nehmen, wenn deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Teilnehmer, die Erste Hilfe erhalten, können das Rennen am gleichen Ort wieder fortsetzen, wenn der Arzt/Sanitäter dies gestattet.

11. Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Swiss Olympic Gigathlon erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Teilnehmers. Mit der Anmeldung zum Gigathlon akzeptiert jeder Teilnehmer die Gigathleten-Erklärung und befreit den Veranstalter und dessen Hilfspersonen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.

12. Disziplinen-Aufteilung Couple

Es gibt zwingende Aufteilungen der Disziplinen für die Kategorie Couple:

● Mittwoch, 10. Juli 2013: Die Disziplinen Velo/Inline oder Inline/Bike sind vom gleichen Athleten zu absolvieren.

● Freitag, 12. Juli 2013: Die Disziplinen Inline/Schwimmen oder Schwimmen/Bike sind vom gleichen Athleten zu absolvieren.

13. Intervallstart Day 5

Am Day 5 starten die Gigathleten in einem in den Streckenfoldern festgelegten Startintervall.
Die Startreihenfolge der OneWeek-Kategorien ist die umgekehrte Rang-
reihenfolge nach dem Day 4. Hierfür ist die Rangliste zu konsultieren.

Der Startzeitpunkt des ersten Gigathleten pro Kategorie ist im Streckenfolder Velo, Day 5, kommuniziert. Die Startreihenfolge der 2 Days Kategorien erfolgt nach Startnummer.

14. Jagdstart Day 6

Single Woman, Single Man, Couple und Team of Five (2 Days und OneWeek) sowie Team 6to15 mit weniger als einer Stunde Rückstand auf die Führenden ihrer Kategorie im Gesamtklassement nach Day 5 nehmen am Day 6, dem letzten Tag, am Jagdstart teil. Die Gigathleten starten mit dem jeweiligen Zeitrückstand auf die Erstplatzierten.

Die betroffenen Gigathleten werden per SMS bis spätestens Freitag, 12. Juli 2013, um 21 Uhr, auf das Team-Mobiltelefon über die Jagdstartteilnahme informiert.

Die für den Jagdstart qualifizierten Teams haben an diesem zwingend teilzunehmen.

Bei Nicht-Teilnahme am Jagdstart wird auf die Gesamtzeit eine Zeitstrafe von 60 Min. addiert.

15. Kontrollschluss

Alle Kontrollschlusszeiten in den Wechselzonen, an den Verpflegungsposten und im Ziel sind einzuhalten. Zu spät eintreffende Gigathleten werden aus dem Rennen genommen und nicht mehr gewertet. Sie erscheinen auf der Rangliste als «aufgegeben» bzw. «ausser Konkurrenz».
Wenn sich bereits vor dem Erreichen der Wechselzone oder des Zieles abzeichnet, dass der Kontrollschluss offensichtlich nicht mehr erreicht werden kann, so entscheidet der Verantwortliche des «Besenwagens», wann der Teilnehmer ins Fahrzeug einzusteigen hat. Die Kontrollschlusszeiten und der Entscheid des «Besenwagens» sind verbindlich.

Nicht abgelöste Teammitglieder und Partner von Couple können bei Kontrollschluss (oder bei Sammelstart) die nächste Strecke in Angriff nehmen. Aus Sicherheitsgründen ist es jedem Gigathleten untersagt, nach Kontrollschluss respektive dem letztmöglichen Startzeitpunkt auf die nächste Strecke/Disziplin zu starten.

16. Nicht-Beenden einer Etappe

Kann ein Single, ein Couple, ein Team of Five oder ein Team 6to15 eine Etappe nicht beenden (z.B. Überschreiten der Kontrollschlusszeit, Verletzung, Unfall), kann der Swiss Olympic Gigathlon auf der nächsten Etappe fortgesetzt werden. Das Team wird jedoch nicht in der Gesamtwertung rangiert.

17. Neutralisation

Jeder Gigathlet ist dafür verantwortlich, dass er rechtzeitig am richtigen Ort ist. Die Zeitmessung wird während des Wettkampfs nicht angehalten. Nur bei besonderen Umständen (vom Veranstalter verschuldet oder unerwartete Vorkommnisse), die nicht im Verantwortungsbereich des Gigathleten liegen, kann die Zeit von der Rennjury neutralisiert werden. Der Neutralisationsantrag ist sobald wie möglich beim Info-Stand der betreffenden Wechselzone mittels Formular zu melden und zu begründen. Der Velostart am Montag, 8. Juli 2013, erfolgt neutralisiert, d.h. das Feld wird durch Motorräder kontrolliert. Nach ca. 500 m erfolgt die Rennfreigabe.

Auf folgenden Teilstrecken wird die Zeitmessung angehalten, respektive neutralisiert:
Day 1 Laufstrecke: Ankunft Rothorn bis Verlassen Wechselzone Laufen/Bike bei der Talstation Rothorn. Maximale Neutralisationszeit 60 Min.
Day 2 Bikestrecke: Ankunft in Gersau bis Verlassen Schiff in Beckenried. Maximale Neutralisationszeit 60 Min.
Day 3 Bikestrecke: Nach Ankunft des Bikers in der Wechselzone Brunnen wird die Zeit bis zum Verlassen des Schiffs beim Rütli neutralisiert. Maximale Neutralisationszeit 45 Min.
Day 4 Ankunft Wechselzone Velo/Inline in Bern bis zur Rennfreigabe auf der Inlinestrecke. Maximale Neutralisationszeit 45 Min.

Nach Ablauf des jeweiligen Zeitfensters läuft die Wettkampfzeit automatisch weiter, auch wenn die Zeitmessmatte noch nicht passiert wurde. Jeder Gigathlet ist selber verantwortlich, dass er die Teilstrecken innerhalb des jeweils vorgegebenen Zeitfensters absolviert.

18. Ausrüstung

Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes entspricht und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Er ist verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebenen Start-Nummern während des ganzen Rennens gut sichtbar an den vorgeschriebenen Stellen zu tragen. Die akkreditierten Supporter sind verpflichtet, das abgegebene Supporter-Gilet während des ganzen Rennens zu tragen.

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er eine den Witterungs-
bedingungen entsprechende Bekleidung trägt. Insbesondere bei kalter Witterung, auf Strecken in hohen Lagen oder bei Gefahr eines Wetterumsturzes sowie auf den Velo- und Bikestrecken ist er dafür verantwortlich, dass seine Kleidung den Körper vor Auskühlung schützt.

Bei starker Hitze ist entsprechender Sonnenschutz (Mütze, Sonnenbrille, Sonnencrème) und genügend Flüssigkeit auf sich zu tragen.

Muss ein Gigathlet damit rechnen, eine Disziplin im Dunkeln zu absolvieren, so ist er verantwortlich, die entsprechende Beleuchtung zu tragen. Die Schiedsrichter behalten sich vor, schlecht ausgerüstete Gigathleten aus Sicherheitsgründen aus dem Rennen zu nehmen.

19. Startnummern / Zeitmess-Chip / GPS-Tracker

Die abgegebenen Startnummern sind während dem Wettkampfeinsatz an den vorgeschriebenen Orten zu tragen.
Der Zeitmess-Chip ist während des Wettkampfeinsatzes am linken Fussgelenk zu tragen. Ein frühzeitiges Abnehmen des Zeitmess-Chips verunmöglicht die korrekte Zeitmessung. Jeder Gigathlet ist dafür verantwortlich, dass er den Zeitmess-Chip richtig trägt und dieser beim Überschreiten der Zeitmessmatten und Durchgangskontrollen auf der Strecke registriert wird (Piepsen der Zeitmess-Matte kontrollieren).

Jeder im Rennen stehende Gigathlet ist verpflichtet, auf seiner Strecke/Disziplin einen GPS-Tracker zu tragen (auf Schwimmstrecken im von der Organisation abgegebenen wasserfesten Aqua-Bag).

Das Gerät übermittelt die aktuellen Positionsdaten an einen Internet-Server und macht so den Standort des Gigathleten für die Öffentlichkeit sichtbar. Das Team ist verantwortlich, dass der GPS-Tracker jederzeit funktionsfähig und mit einem geladenen Akku bestückt ist. Der GPS-Tracker ist von dem sich im Rennen befindenden Gigathleten mitzuführen.

Der Zeitmess-Chip sowie der GPS-Tracker sind in den Wechselzonen an den nächsten Gigathleten weiterzugeben sowie nach dem Zieleinlauf in Ennetbürgen respektive Lausanne abzugeben.

Nicht retournierte oder verlorene Chips respektive GPS-Tracker werden mit je CHF 100.– in Rechnung gestellt.

20. Zelte

Ein 4er-Zelt für Single und Couple sowie zwei 4er-Zelte für Team of Five und Team 6to15 sind im Startgeld inbegriffen. Möchten Single/Couple zwei Zelte aufstellen, können sie zusätzlich ein neues im Gigathlon Shop kaufen oder ein altes Gigathlon-Zelt mitnehmen. Im Gigathlon Camp dürfen nur die roten Gigatlon-Zelte der Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 aufgestellt werden. Gigathleten, welche bereits im Besitz eines zugelassenen Zeltes sind oder nicht im Zelt übernachten, erhalten eine Startgeldreduktion von CHF 40.– pro Zelt, sofern dies bei der Anmeldung entsprechend gemeldet wurde.

21. Abfall

Die Teilnehmer tragen Sorge zur Umwelt. Auf der Strecke wird jegliches Wegwerfen von Abfall und anderen Gegenständen (Bidons, Kleider etc.) mit einer Zeitstrafe von 60 Minuten bestraft. Verpflegungsabfall darf nur in der «Abfallzone», die 200 m nach dem Verpflegungsposten endet, weggeworfen werden. Das Ende der Abfallzone ist klar mit einem Schild signalisiert. Anschliessend ist jeglicher Abfall bis zur nächsten Abfallzone mitzunehmen. Von den Schiedsrichtern werden vor allem auf den Velo- und Bikestrecken Kontrollen durchgeführt.

22. Preise / Siegerehrung

Die ersten drei jeder Kategorie (Single Woman, Single Man, Couple, Team of Five, Team 6to15) erhalten Naturalpreise. Die Preise sind an der Siegerehrung in Ennetbürgen respektive Lausanne persönlich abzuholen und werden nicht nachgesandt.

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