G. Reglementverstösse / Proteste

35. Schiedsrichter

Zur Sicherstellung der Einhaltung des Reglements werden Schiedsrichter eingesetzt, welche Reglementverstösse ahnden. Die Schiedsrichter können den Teilnehmern direkte Anweisungen erteilen, die zwingend zu befolgen sind.

36. Strafen

Je nach Art und Schwere des Vergehens können folgende Strafen durch die Schiedsrichter verhängt werden:

  • Mündlicher Verweis
  • Zeitstrafe
  • Keine Klassierung
  • Disqualifikation

Die Strafe wird dem Gigathleten oder dem Team-Captain mitgeteilt.

37. Proteste

Proteste von Gigathleten und offiziellen Supportern gegen die Entscheide der Schiedsrichter sowie gegen andere Anordnungen der Organisatoren (Zeitmessung, Fehlleitungen usw.) sind gegen eine Kaution von CHF 100.– beim Info-Stand am Etappenort zu hinterlegen.
Der Protest hat grundsätzlich innert 4 Stunden, nachdem der Schiedsrichter-
entscheid dem Gigathleten oder dem Team-Captain mitgeteilt wurde, zu erfolgen. Wird der Schiedsrichterentscheid während des Wettkampfs mitgeteilt, so hat der Protest spätestens vier Stunden nach Zielankunft des betroffenen Gigathleten in der Wechselzone zu erfolgen.

38. Form des Protestes

Proteste sind in schriftlicher Form, unterzeichnet und unter Angabe des Sachverhaltes mit Hinweis auf allfällige Zeugen mittels offiziellem Protestformular zu deponieren. Das Formular ist am Infostand des Etappenortes erhältlich.

39. Entscheid Rennjury

Die Rennjury entscheidet uneingeschränkt. Die Entscheide der Rennjury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Bei Gutheissung des Protestes wird die Kaution von CHF 100.– dem Protestierenden zurückgegeben. Andernfalls fliesst die Protestkaution über den Veranstalter an die Stiftung Schweizer Sporthilfe und damit in die Förderung leistungsorientierter Sporttalente.

40. Dopingvergehen

Verstösse gegen Antidoping-Bestimmungen und deren Sanktionierung richten sich nach dem Antidoping-Statut von Swiss Olympic und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen von Antidoping Schweiz. Antidoping Schweiz kann jederzeit Dopingkontrollen durchführen.

41. Gigathleten-Erklärung

Spätestens beim Abholen des Starter-Packages beim Check-In unterzeichnet jedes Teammitglied eine Gigathleten-Erklärung (Ausnahme Team 6to15: Der Team-Captain unterschreibt für das ganze Team). Jeder Teilnehmer anerkennt mit seiner Anmeldung dieses Reglement sowie die in der Gigathleten-Erklärung enthaltenen Vorschriften und Auflagen. Er verpflichtet sich, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

42. Rangliste

Allfällige Unstimmigkeiten in der inoffiziellen Rangliste sind bis am Dienstag, 16. Juli 2013, 17:00 Uhr, unter Telefon 0848 444 284 oder per E-Mail an info@gigathlon.ch zu melden. Änderungen in Bezug auf Disziplinenzuteilungen kann der Team-Captain selbst bis zum besagten Zeitpunkt auf der Team- Plattform vornehmen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Änderungsanträge mehr angenommen.

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