D. Velo / Bike

26. Velo-/Bikeausrüstung

Es sind nur Velos und Bikes erlaubt, die allein durch menschliche Kraft vorwärts bewegt werden können. Zusätzlich sind auf allen Teilen des Velos angebrachte Verschalungen (Ausnahme Hinterrad), die dem Windschutz dienen, nicht erlaubt. Die Räder dürfen keine Komponenten enthalten, die den Antrieb begünstigen.
Sie müssen so konstruiert sein, dass eine Prüfung dieser Regel möglich ist.

Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Velos und Bikes mit Beleuchtung auszustatten, so dass auch abseits der beleuchteten Strassen genügend Licht gegeben ist. Auf den in den Streckenfoldern angegebenen Strecken muss das Velo/Bike mit Licht ausgestattet sein, welches in den Strassentunnels einzuschalten ist. An Day 1 und Day 3 werden Kontrollen durch die Kantonspolizei durchgeführt.

Jeder Gigathlet ist dafür verantwortlich, dass sich das Velo und Bike in einwandfreiem Zustand befindet und vor der Anreise an den Swiss Olympic Gigathlon von einem qualifizierten Mechaniker geprüft wurde.

27. Helmtragpflicht

Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelmes sowie des offiziellen Helm-Covers ist obligatorisch.

28. Bikestrecken

Die Bikestrecken enthalten technisch anspruchsvolle Teilstrecken (Singletrails). Jeder Gigathlet ist dafür verantwortlich, dass er sein Bike beherrscht.

29. Verbindungsstrecken

Gewisse Verbindungsstrecken zwischen Etappenorten und Wechselzonen sind von den Team of Five und Team 6to15 sowie den Supportern auf dem eigenen Bike/Velo zurückzulegen. Diese Strecken werden in den Streckenfoldern bekannt gegeben.

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